Kurzantwort: KfW 358/359 ist kein frei wählbarer Modernisierungskredit. Zuerst muss ein Zuschuss für eine BEG-Einzelmaßnahme zugesagt oder bewilligt sein. Die Zusage darf bei Kreditantrag höchstens zwölf Monate alt sein und der Zuschuss noch nicht ausgezahlt. Erst dann kann der Ergänzungskredit über einen Finanzierungspartner beantragt werden.
Kein statischer Zinssatz: Die KfW passt ihre Konditionen laufend an und legt den Zinssatz am Tag der KfW-Zusage fest. Maßgeblich sind das aktuelle KfW-Konditionentableau und das verbindliche Angebot Ihres Finanzierungspartners. Eine Bonitäts- oder Kreditzusage lässt sich aus den Förderbedingungen nicht ableiten.
Was finanzieren KfW 358 und 359?
Der Ergänzungskredit finanziert Kosten einer energetischen Einzelmaßnahme, für die bereits ein KfW-Zuschuss oder ein BAFA-Zuwendungsbescheid vorliegt. Dazu können sowohl ein geförderter Heizungstausch als auch weitere Effizienzmaßnahmen gehören. Der Kredit kann auch Kosten abdecken, die über dem Förderhöchstbetrag des Zuschusses liegen.
- bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit;
- bis zu 100 % der Kosten der bezuschussten energetischen Maßnahme als Zwischen- oder Restfinanzierung;
- Laufzeiten von 4 bis 35 Jahren, abhängig von der gewählten Kreditvariante;
- Antrag ausschließlich über einen Finanzierungspartner;
- keine Umschuldung bestehender Kredite und keine Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht laut KfW grundsätzlich nicht.
Die entscheidende Voraussetzung: Zuschuss zuerst
Der Ergänzungskredit setzt eine Zuschussförderung nach der BEG-EM-Richtlinie voraus. Bei Antragstellung müssen alle folgenden Punkte zusammen erfüllt sein:
- Eine KfW-Zuschusszusage und/oder ein BAFA-Zuwendungsbescheid liegt vor.
- Die Zusage beziehungsweise Bewilligung ist höchstens zwölf Monate alt.
- Der Zuschuss ist noch nicht ausgezahlt.
- Antragstellende Person beim Kredit und Zuschussempfang passen zur im Merkblatt zugelassenen Konstellation.
- Der Finanzierungspartner kann das Vorhaben nach eigener Kredit- und Sicherheitenprüfung darstellen.
Den Förderweg des Zuschusses behandeln die Seiten zur KfW-Heizungsförderung und zu den BAFA-Einzelmaßnahmen. Der Ergänzungskredit ersetzt keinen Zuschussantrag.
358 oder 359: Die Zuordnung ist nicht nur Selbstnutzer gegen Vermieter
| Produkt | Typische Konstellation | Besonderheit |
|---|---|---|
| 358 Ergänzungskredit Plus | Selbstgenutztes Einfamilienhaus mit höchstens 90.000 € Haushaltsjahreseinkommen; bestimmte Maßnahmen am Sondereigentum | Zusätzlicher Zinsvorteil während der ersten Zinsbindungsfrist |
| 359 Ergänzungskredit | Andere zulässige Eigentumskonstellationen, darunter bestehende ungeteilte Mehrfamilienhäuser | Kein einkommensabhängiger Plus-Zinsvorteil |
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften, Zusatzanträgen für Heizungsboni und gemeinschaftlichen Maßnahmen gelten besondere Zuordnungen. Deshalb bleibt die Tabelle eine Orientierung; maßgeblich ist das KfW-Merkblatt 358/359 in der Fassung 2026-07.
Wie das Haushaltsjahreseinkommen ermittelt wird
Für Produkt 358 ist nicht das aktuelle Bruttoeinkommen maßgeblich. Die KfW bildet den Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung. Grundlage sind die Einkommensteuerbescheide der relevanten Haushaltsmitglieder. Welche Personen dazugehören und welche Selbstnutzungsnachweise erforderlich sind, regelt das Merkblatt.
Kreditkonditionen ohne veraltete Zinszahl
| Merkmal | Aktueller Rahmen | Vor Entscheidung prüfen |
|---|---|---|
| Kreditbetrag | bis 120.000 € je Wohneinheit | anrechenbare Vorhabenskosten und Kreditprüfung |
| Laufzeit | 4 bis 35 Jahre | Rate, Gesamtkosten und Restschuld |
| Zinsbindung | je nach Laufzeit 5 oder 10 Jahre | Anschlussfinanzierungsrisiko |
| Tilgungsfreie Anlaufzeit | je nach Laufzeit 1 bis 5 Jahre | spätere Rate und Restschuld |
| Zinssatz | Festlegung am Tag der KfW-Zusage | aktuelles KfW-Tableau und verbindliches Bankangebot |
Ein Förderkredit ist nicht automatisch günstiger als jede Alternative. Vergleichen Sie effektiven Jahreszins, Nebenkosten, Sicherheiten, Zinsbindung, Sondertilgungsregeln und Gesamtkosten auf derselben Laufzeitbasis. Diese Seite gibt keine Finanzierungs- oder Steuerempfehlung.
Wann ist ein Vergleich sinnvoll?
Ob der Ergänzungskredit zu Ihrer Finanzierung passt, lässt sich nicht allein aus der Förderfähigkeit ableiten. Entscheidend sind unter anderem Eigenmittel, gewünschte Liquiditätsreserve, Sicherheiten, Laufzeit, Zinsbindung, Anschlussfinanzierung und die Gesamtkosten alternativer Angebote.
Vergleichen Sie Angebote auf derselben Kredit- und Laufzeitbasis. Eine pauschale Aussage wie „358 lohnt immer“ oder „359 ist steuerlich günstiger“ wäre ohne persönliche Finanz- und Steuersituation nicht belastbar.
Antrag und Auszahlung in der richtigen Reihenfolge
- Zuschusszusage sichern: KfW-Zuschusszusage oder BAFA-Zuwendungsbescheid erhalten.
- Finanzierungspartner auswählen: Der Antrag läuft über Bank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Bausparkasse, Versicherung oder Finanzvermittler – nicht direkt über das KfW-Portal.
- Produktzuordnung und Nachweise prüfen: Bei 358 gehören insbesondere Eigentums-, Selbstnutzungs- und Einkommensnachweise dazu.
- Kreditantrag innerhalb von zwölf Monaten stellen: Zu diesem Zeitpunkt darf der Zuschuss noch nicht ausgezahlt sein.
- Kredit abrufen: Nach der Kreditzusage beträgt die Abruffrist zwölf Monate; für noch nicht ausgezahlte Beträge ist eine Verlängerung auf bis zu 36 Monate möglich.
- Zuschussauszahlung nachweisen: KfW-Auszahlungsbestätigung und/oder BAFA-Festsetzungsbescheid sind dem Finanzierungspartner nach den Produktfristen vorzulegen.
Nach KfW-Angaben dürfen die Bauarbeiten nach Zuschusszusage beziehungsweise BAFA-Bewilligungsbescheid bereits vor dem Antrag auf den Ergänzungskredit beginnen. Das ändert nichts daran, dass der vorgelagerte Zuschussantrag selbst den dort geltenden Regeln zum Vorhabenbeginn folgen muss.
Abruf, Bereitstellungsprovision und Rückzahlung
- Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden.
- Ab dem 13. Monat berechnet die KfW für noch nicht abgerufene Kreditbeträge derzeit 0,15 % Bereitstellungsprovision pro Monat.
- Innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Rückzahlung ab 5.000 € nach KfW-Angaben ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
- Wurde der Zuschussbetrag mitfinanziert, muss in Höhe des ausgezahlten Zuschusses unverzüglich, spätestens binnen drei Monaten, eine Teilrückzahlung über den Finanzierungspartner erfolgen. Diese kann unter 5.000 € liegen.
- Nach der ersten Zinsbindung gelten andere Regeln für außerplanmäßige Tilgungen und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung.
Die Regeln können für Ihre Vertragskonstellation weitere Details enthalten. Lassen Sie sich Abruf-, Rückzahlungs- und Nachweisfristen schriftlich im Kreditangebot bestätigen.
Welche Unterlagen sollten Sie vorbereiten?
- KfW-Zuschusszusage und/oder BAFA-Zuwendungsbescheid;
- Kostenaufstellung und Angaben zur bezuschussten Einzelmaßnahme;
- bei Produkt 358: Grundbuchauszug, Meldebestätigungen und Einkommensteuerbescheide der relevanten Jahre;
- übliche Bonitäts- und Sicherheitenunterlagen des Finanzierungspartners;
- später: KfW-Auszahlungsbestätigung und/oder BAFA-Festsetzungsbescheid.
Neutraler Vorbereitungsschritt: Notieren Sie Datum und Status der Zuschusszusage, geplanten Kreditantrag, voraussichtlichen Mittelabruf und alle Nachweisfristen in einer gemeinsamen Zeitleiste. So lässt sich früh erkennen, ob Auszahlung und Kreditantrag kollidieren.
Einordnung für Bamberg
Die KfW-Produktbedingungen gelten bundesweit. Ob ein konkreter Finanzierungspartner in Bamberg das Programm anbietet, welche Sicherheiten er verlangt und welche Konditionen er zusagt, ist eine geschäftliche Einzelfallentscheidung. Diese Seite behauptet daher weder besondere lokale Margen noch feste Zuständigkeiten oder Bearbeitungszeiten.
Für die Investitionsplanung können Sie zunächst den technischen Umfang und die belastbar angebotenen Kosten erfassen. Regionale Richtwerte ohne dokumentierte Erhebungsmethodik werden nicht verwendet; dazu passt der Ratgeber zu Heizungstausch-Kosten.
Häufige Fragen
Kann ich KfW 358 oder 359 ohne Zuschusszusage beantragen?
Nein. Der Ergänzungskredit setzt eine KfW-Zuschusszusage oder einen BAFA-Zuwendungsbescheid für eine BEG-Einzelmaßnahme voraus. Die Zusage darf bei Antragstellung höchstens zwölf Monate alt und der Zuschuss noch nicht ausgezahlt sein.
Wer kann den Ergänzungskredit Plus 358 beantragen?
Produkt 358 richtet sich insbesondere an Eigentümerinnen und Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses mit einem Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 90.000 € sowie an bestimmte selbstnutzende Wohnungseigentümer bei Maßnahmen am Sondereigentum. Die genaue Konstellation ist im aktuellen Merkblatt zu prüfen.
Wann kommt KfW 359 in Betracht?
Produkt 359 gilt für Wohngebäude-Konstellationen, die nicht die besonderen Voraussetzungen von 358 erfüllen, etwa ungeteilte Mehrfamilienhäuser. Die Zuordnung ist nicht schlicht Selbstnutzer gegen Vermieter und muss im Merkblatt geprüft werden.
Wie hoch ist der Zinssatz bei KfW 358 oder 359?
Die KfW passt Konditionen laufend an; festgelegt wird der Zinssatz am Tag der KfW-Zusage. Maßgeblich sind das aktuelle KfW-Konditionentableau und das verbindliche Angebot des Finanzierungspartners. Diese Seite nennt deshalb keinen statischen Zinssatz.
Wie hoch kann der Ergänzungskredit sein?
Der Kreditbetrag beträgt bis zu 120.000 € je Wohneinheit und kann bis zu 100 % der Kosten der bezuschussten energetischen Maßnahme zwischenfinanzieren. Die konkrete Kredithöhe hängt von Zuschuss, förderfähigen Kosten und der Prüfung des Finanzierungspartners ab.
Wo beantrage ich KfW 358 oder 359?
Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern über einen Finanzierungspartner wie Bank, Sparkasse, Bausparkasse, Versicherung oder Finanzvermittler.
Welche Fristen sind besonders wichtig?
Zwischen Zuschusszusage und Kreditantrag liegen höchstens zwölf Monate; der Zuschuss darf noch nicht ausgezahlt sein. Nach Kreditzusage beträgt die Abruffrist zwölf Monate und kann für nicht ausgezahlte Beträge auf bis zu 36 Monate verlängert werden. Weitere Nachweise haben eigene Fristen.
Amtliche Quellen und Gültigkeitsstand
- KfW: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) — Herausgeber: KfW; laufend aktualisierte Produktseite, am 26.07.2026 im Suchindex aktualisiert; abgerufen am 27.07.2026; verwendet für Voraussetzungen, Kreditrahmen, Fristen, Auszahlung und Rückzahlung.
- KfW: Merkblatt Ergänzungskredit 358/359 — Herausgeber: KfW; Fassung 2026-07 laut KfW-Dokumentenportal; abgerufen am 27.07.2026; maßgeblich für Zielgruppen, Nachweise und Produktdetails.
- KfW: Dokumente zum Produkt 358/359 — Herausgeber: KfW; Dokumentenstand 2026-07; abgerufen am 27.07.2026; verwendet zur Versionskontrolle des Merkblatts.
Gültigkeitsstand: Produktbedingungen für Zuschusszusagen nach den BEG-EM-Richtlinien vom 21.12.2023 oder 17.07.2026, geprüft am 27.07.2026. Zinssätze und bankseitige Konditionen müssen am Tag der Finanzierung neu geprüft werden.