Technik · GModG · Förderung
Eine Wärmepumpe mit Spitzenlasterzeuger kann technisch funktionieren. Daraus folgt aber weder automatisch die Erfüllung des GModG noch die Förderung des gesamten Systems.
Rechtsstand geprüft: 9. August 2026 · KfW-Unterlagen 07/2026
Kurzantwort: Prüfen Sie erst, ob eine reine Wärmepumpe nach Heizlast- und Heizflächenoptimierung möglich ist. Wenn ein fossiler Spitzenlasterzeuger notwendig bleibt, muss die Leistungsrelation der Wärmepumpe § 43 Absatz 5 GModG entsprechen. Förderfähig ist nicht automatisch jede Position der Hybridanlage.
Gemeint ist eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, die mit einem Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstoff-Wärmeerzeuger gekoppelt ist. Die Wärmepumpe soll die Grundversorgung übernehmen; der zweite Wärmeerzeuger deckt nur den Bedarf, den die Wärmepumpe in der vorgesehenen Betriebsweise nicht abdeckt.
| Ebene | Hauptfrage | Beleg |
|---|---|---|
| Technik | Welche Last deckt die Wärmepumpe bei welcher Vorlauftemperatur? | raumweise Heizlast, Heizflächen, Herstellerdaten, Bivalenzpunkt |
| Recht | Erfüllt die konkrete Kombination den gewählten GModG-Weg? | Option nach § 42 und bei fossilem Spitzenlasterzeuger Leistungsrelation nach § 43 Absatz 5 |
| Förderung | Welche Komponenten und Kostenpositionen sind im aktuellen KfW-Produkt förderfähig? | BzA, Maßnahmenliste, Angebot und KfW-Zusage |
§ 42 nennt eine Wärmepumpen-Hybridheizung als Option beim Ersatz einer Heizung im Bestand. Für eine Kombination mit Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasfeuerung regelt § 43 Absatz 5 die Erfüllung der Brennstoffpflicht:
Eine beliebige nachträgliche Beimischung einer kleinen Wärmepumpe zu einem Kessel erfüllt diese Relation nicht automatisch. Gemeinsame Regelung, Wärmepumpenvorrang und Kesseltechnik bleiben wichtige Planungsfragen, werden hier aber nicht als fortgeltende gesetzliche Zusatzanforderungen ausgegeben. Der Bamberger Wärmeplan ist davon getrennt und keine gebäudescharfe Freigabe.
Ein Baujahr oder ein alter Brennstoffverbrauch ersetzt diese Planung nicht. Der Altbau-Check ordnet Heizlast, Vorlauf und Heizflächen ein.
Die KfW fördert den Einbau förderfähiger klimafreundlicher Heizungsanlagen und zugehöriger Umfeldmaßnahmen nach der jeweils aktuellen Maßnahmenliste. Daraus folgt keine Förderung eines fossilen Wärmeerzeugers. Angebot und BzA müssen erneuerbare, fossile und nicht förderfähige Positionen nachvollziehbar trennen.
Für den Klimageschwindigkeitsbonus ist die aktuelle Austauschbedingung entscheidend. Wenn eine funktionsfähige fossile Altanlage erhalten bleibt, darf der Bonus nicht eingeplant werden. Die seit 21.07.2026 geltenden Quoten, Kostenobergrenzen und Bonusvoraussetzungen stehen im KfW-458-Ratgeber; die Antragscheckliste zeigt BzA, Vertragsbedingung und Reihenfolge.
Vergleichen Sie vollständige Angebote mit der Angebotsmatrix. Regionale Festpreise oder pauschale Einsparungen werden mangels dokumentierter Erhebung nicht genannt.
Nein. § 42 nennt die Wärmepumpen-Hybridheizung als Option. Soll eine Kombination mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas die Pflicht des § 43 erfüllen, muss die Wärmepumpe die Leistungsrelation des § 43 Absatz 5 erreichen. Technik, Nachweise und sonstige Vorschriften bleiben zusätzlich zu prüfen.
§ 43 Absatz 5 stellt auf die Leistung am Teillastpunkt A im Verhältnis zur Leistung des Spitzenlasterzeugers ab: mindestens 30 % bei bivalent parallelem oder teilparallelem Betrieb und mindestens 40 % bei bivalent alternativem Betrieb.
Eine pauschale Förderung des Gesamtsystems darf nicht unterstellt werden. Maßgeblich sind die im aktuellen KfW-Merkblatt und in der Maßnahmenliste förderfähigen erneuerbaren Komponenten und Umfeldmaßnahmen; fossile Kostenpositionen sind getrennt auszuweisen.
Der Bonus setzt nach den KfW-Bedingungen den Austausch einer funktionsfähigen fossilen Heizung voraus. Bleibt die Altanlage erhalten, darf der Bonus nicht eingeplant werden, ohne die konkrete Austausch- und Stilllegungsbedingung anhand der aktuellen KfW-Unterlagen zu bestätigen.
Sie kann als Übergang in einem Gebäude mit hohen Spitzenlasten oder noch nicht ausreichend niedrigen Systemtemperaturen sinnvoll sein. Das muss gegen eine passend ausgelegte reine Wärmepumpe, gezielte Heizflächenmaßnahmen, zusätzliche Wartung und den verbleibenden Brennstoffpfad gerechnet werden.
Gültigkeitsstand: GModG am 09.08.2026; KfW-Unterlagen 07/2026. Rechtsweg, Auslegung und Förderfähigkeit am konkreten Gebäude nachweisen. Keine Förder-, Rechts-, Kosten- oder Eignungsgarantie.
Nächster Schritt
Lassen Sie reine Wärmepumpe und Hybrid mit denselben Gebäudedaten und vollständigen Folgekosten vergleichen.
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