Kurz: Funktionierende Gasheizung muss 2026 nicht raus. Reparatur bleibt erlaubt. 65-%-EE-Regel in Bamberg spätestens ab 30.06.2028 — früher nur bei gesonderter Gebietsausweisung. Neue Gasheizung übergangsweise erlaubt mit Beratungspflicht. Ab 2029 15 %, ab 2035 30 %, ab 2040 60 % grüne Brennstoffe. „H2-ready" rechtlich eng. Altersgrenze 80+ gibt es nicht.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
- Bestandsheizung läuft weiter. Keine allgemeine Austauschpflicht 2026.
- § 72 GEG: Standardkessel vor 1991 oder > 30 Jahre müssen raus. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind ausgenommen.
- Bamberg-Frist: 65-%-Regel greift spätestens ab 30.06.2028 (Stadt unter 100.000 Einwohner).
- Ausnahme: Ausweisung als Wärme-/Wasserstoffnetzgebiet → 65-%-Regel einen Monat nach Bekanntmachung.
- Neue Gasheizung bis 2028: erlaubt mit Beratungspflicht und steigenden EE-Quoten ab 2029.
- H2-ready: rechtlich eng — nur in Wasserstoffnetzausbaugebieten mit BNetzA-genehmigtem Fahrplan.
- Biomethan: Nur 42 von 189 Bundestarifen sind GEG-konform (dena-Analyse).
- Altersgrenze 80+: Im geltenden Recht nicht enthalten. Härtefallbefreiung nach § 102 möglich.
Was das GEG 2026 wirklich regelt
Das GEG adressiert beim Heizungsthema vor allem den Einbau oder die Aufstellung einer neuen Heizungsanlage. Die Alltagsbehauptung „Heizungsgesetz zwingt sofort zum Austausch" ist zu grob.
Für Bestandsgebäude gilt:
- Weiterbetrieb einer funktionierenden Heizung: zulässig.
- Reparatur einer defekten Heizung: zulässig.
- Neueinbau: unterliegt den 65-%-EE-Regeln — im Bestand erst nach den Fristen des § 71 Abs. 8.
Daneben steht § 72 GEG — bestimmte Altkessel müssen unabhängig vom Heizungstausch aus dem Verkehr. Diese Regel gilt seit über einem Jahrzehnt.
§ 72 — Betriebsverbote für alte Kessel
| Betroffen | Regel |
|---|---|
| Standard-Heizkessel Baujahr vor 1991 | Betriebsverbot |
| Heizkessel > 30 Jahre | Betriebsverbot nach Überschreiten der Altersgrenze |
| Niedertemperatur-Heizkessel | ausgenommen |
| Brennwert-Heizkessel | ausgenommen |
| Selbstnutzende EFH/ZFH vor Eigentümerwechsel | Bestandsschutz; Pflicht erst beim neuen Eigentümer (2 Jahre Frist) |
Die 65-%-Regel — was sie für Bamberg bedeutet
Frist nach Stadtgröße
| Stadtgröße zum 01.01.2024 | Spätester Trigger |
|---|---|
| über 100.000 Einwohner | 30.06.2026 |
| bis 100.000 Einwohner (Bamberg: 77.150) | 30.06.2028 |
Vorverlagerung durch Gebietsausweisung
Die 65-%-Regel kann in Bamberg auch vor dem 30.06.2028 greifen — einen Monat nach einer gesondert bekanntgemachten Gebietsausweisung als Wärme- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet. Diese Ausweisung ist rechtlich eigenständig neben dem kommunalen Wärmeplan.
Auch wenn Bamberg seinen Gesamt-Wärmeplan erst 2028 beschließt, könnten einzelne Quartiere (Lagarde, Südflur, Altstadt) früher ausgewiesen werden. Für Eigentümer dort kann die 65-%-Regel deutlich früher relevant werden. Details zur Wärmeplanung Bamberg →
Sieben Erfüllungsoptionen nach § 71 Abs. 3 GEG
- Hausübergabestation zum Wärmenetz (Fern-/Nahwärme)
- Elektrische Wärmepumpe
- Stromdirektheizung (nur bei sehr gutem Dämmstand)
- Solarthermie (alleine selten ausreichend)
- Biomasse (Pellet, Hackschnitzel) oder grüner/blauer Wasserstoff
- Wärmepumpen-Hybrid (WP + Spitzenlastkessel fossil)
- Solarthermie-Hybrid
Jede Option muss die 65-%-EE-Schwelle nachweislich erreichen. Die Wärmepumpe ist in der Praxis die dominante Lösung, weil sie den Nachweis am einfachsten führt.
Darf ich 2026 in Bamberg noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja, übergangsweise grundsätzlich — bis zur Gebietsausweisung oder spätestens bis 30.06.2028. Aber drei Pflichten greifen schon heute:
1. Beratungspflicht vor dem Einbau
Vor dem Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung ist eine verpflichtende Beratung durch eine qualifizierte Stelle vorgeschrieben. Ziel: Aufklärung über kommende Dekarbonisierung und CO₂-Preispfad.
2. EE-Quoten für Übergangsheizungen
Wird eine neue fossile Heizung vor dem 65-%-Stichtag eingebaut, gelten stufenweise Quoten für grüne Brennstoffe (§ 71 Abs. 9 GEG):
| Jahr | Mindestanteil grüner Brennstoffe |
|---|---|
| ab 2029 | 15 % |
| ab 2035 | 30 % |
| ab 2040 | 60 % |
Problem Biomethan: Nach dena-Analyse sind 2026 nur 42 von 189 Bundestarifen als GEG-konform zertifiziert. Wer auf Biomethan setzt, sollte Versorger und Zertifizierung schriftlich bestätigen lassen.
3. Dokumentations- und Nachweispflicht
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüft im Rahmen der Feuerstättenschau die GEG-Einhaltung. Bei Verstößen: Bußgelder bis 50.000 €.
Für selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden mit bis zu sechs Wohnungen greift eine Übergangsregel in § 115: bestimmte Bußgeldtatbestände aus § 108 sind bis zum Ablauf der § 71-Abs.-8-Fristen vorübergehend nicht anwendbar. Die Pflichten selbst bleiben bestehen.
„H2-ready" — was davon rechtlich hält
Viele Hersteller werben mit „H2-ready". Die bloße Herstellerangabe reicht rechtlich nicht. Nach § 71i/71j GEG sind zusätzlich erforderlich:
- Das Gebäude liegt in einem Wasserstoffnetzausbaugebiet.
- Es existiert ein verbindlicher Gasnetzausbau- und Umstellungsfahrplan (BNetzA-genehmigt).
- Der Fahrplan sieht eine Umstellung bis spätestens 2044 vor.
- Die Umstellung ist schriftlich zugesagt und öffentlich veröffentlicht.
Für Bamberg existieren bislang keine öffentlich belegten Wasserstoffnetzausbaugebiete. dena, Ariadne und UBA stufen Wasserstoff im Gebäudebestand überwiegend als knappe Spezialoption ein.
CO₂-Preise: Der eigentliche wirtschaftliche Hebel
| Jahr | CO₂-Preis | Mehrkosten/Jahr EFH 18.000 kWh Gas (vs. 2025) |
|---|---|---|
| 2025 | 55 €/t | Basis |
| 2026 | 55–65 €/t | +0 bis +40 € |
| 2027 (ETS 2 Start) | 60–100 €/t | +20 bis +170 € |
| 2030 (Ariadne) | 95–141 €/t | +150 bis +320 € |
| 2035 (EWI) | bis 206 €/t | bis +560 € |
Eine 2026 gekaufte Gas-Brennwertheizung wird typischerweise 15–20 Jahre betrieben — also bis 2041–2046. Genau der Zeitraum, in dem die CO₂-Kosten am stärksten steigen.
Die Eigentümer-über-80-Regel: Gibt es nicht (mehr)
Im GEG-Entwurf 2023 gab es eine geplante Sonderausnahme für Eigentümer ab 80 Jahren. Sie wurde vor dem Beschluss gestrichen. Das geltende GEG kennt diese Ausnahme nicht.
Was weiterhin existiert: Härtefallbefreiungen nach § 102 GEG — individuell geprüft, typische Kriterien: wirtschaftlich unangemessener Aufwand, unbillige Härte, technische Unmöglichkeit. Antrag bei der zuständigen Landesbehörde (in Bayern: Landesamt für Maß und Gewicht).
Reform-Debatte: Was ist Stand April 2026?
Das GEG ist politisch umstritten. Stichworte: Technologieoffenheit, Vereinfachung, Rücknahme einzelner Regelungen.
Stand 20.04.2026: Es gibt keinen öffentlich eingebrachten Regierungsentwurf zur GEG-Änderung. Die Regierung spricht von laufenden Abstimmungen ohne konkreten Zeitplan. Ein AfD-Antrag auf vollständige Rücknahme wurde im Februar 2026 zurückgewiesen.
Praktische Konsequenz: Rhetorik ersetzt keine Novelle. Jede Eigentümerentscheidung 2026 muss vom geltenden Gesetz ausgehen.
Drei Grundregeln für Gasheizung-Eigentümer in Bamberg
1. Prüfe zuerst, ob dein Kessel ein § 72-Fall ist.
Standardkessel mit Betriebsverbot oder Brennwert-/Niedertemperaturkessel mit Bestandsschutz? Auch der Eigentumsübergang ist relevant.
2. Bei reparablem Bestand: Zeit gewinnen ist rational.
Das geltende Recht zwingt bei reparablen Bestandsanlagen nicht sofort in den Austausch. Eine Reparatur für 800–2.000 € kann 3–5 Jahre Zeit verschaffen — für Förderlage, CO₂-Preisentwicklung und lokale Wärmeplanung.
3. Wenn Neueinbau notwendig: Gas nur mit Rechnung.
Business Case über 15 Jahre mit steigendem CO₂-Preis durchrechnen und aktuellen Stand der Wärmeplanung im eigenen Quartier prüfen.
Häufige Fragen
Muss ich meine 15 Jahre alte Gas-Brennwertheizung tauschen?
Nein. Brennwertkessel sind von § 72 explizit ausgenommen.
Was passiert, wenn meine Gasheizung 2027 ausfällt?
Reparatur ist zulässig. Bei notwendigem Neueinbau bis 30.06.2028 noch Gasheizung möglich (mit Beratungspflicht). Ab 2029 EE-Quoten.
Ist eine neue Gasheizung wirtschaftlich noch sinnvoll?
Die Verbraucherzentrale warnt davon. CO₂-Preispfad von 55 € auf 140 €/t bis 2030 verteuert eine Gasheizung gegenüber einer Wärmepumpe über 15 Jahre um mehrere tausend Euro.
Welche Heizung erfüllt die 65-%-EE-Regel definitiv?
Wärmepumpe (elektrisch), Fern-/Nahwärmeanschluss mit EE-Nachweis, Pelletheizung. Hybride und „H2-ready"-Geräte haben Zusatzauflagen.
Kann ich als 78-jähriger Eigentümer befreit werden?
Nicht pauschal nach Alter. Möglich ist ein Härtefallantrag nach § 102 GEG bei unangemessenem Aufwand.
Wer kontrolliert die Einhaltung?
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau. Bußgelder bis 50.000 €.
Quellen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) i.d.F. 2024/2025, §§ 71, 71i, 71j, 72, 102, 108, 115
- BMWSB / Energiewechsel.de, amtliche GEG-FAQ
- Bundestag, Beschlussmaterial zur GEG-Novelle 2023
- Stadt Bamberg, Pressemitteilung 27.01.2026; Basisdaten Einwohner
- Deutsche Energie-Agentur (dena), Biomethan-Szenarien 2040
- Bundesnetzagentur, H2-Netzausbaupläne
- Ariadne-Projekt, CO₂-Preis-Szenarien 2030 · EWI Köln, Prognose 2035
- Verbraucherzentrale Bundesverband, Einordnung neuer Gasheizungen 2026