Kurz: Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus derzeit 16 %, Einkommensbonus je nach Stufe 10 %, 30 % oder 40 %. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen. Für die erste Wohneinheit gilt eine Kostenobergrenze von 28.000 €. Regulär sind höchstens 70 %, in eng begrenzten Niedrigeinkommensfällen bis zu 80 % möglich.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
- KfW 458 ≠ Kredit. Es ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
- Grundförderung: 30 % auf max. 28.000 € (1. WE), 15.000 € (WE 2–6), 8.000 € (WE 7+).
- Boni: 16 % Klimageschwindigkeit · 10 %, 30 % oder 40 % Einkommen. Kein Effizienzbonus mehr.
- Obergrenze: regulär 70 %; bis 80 % nur bei den von der KfW genannten Niedrigeinkommenskonstellationen.
- Antrag VOR Vorhabenbeginn im Portal „Meine KfW". Vertrag nur mit aufschiebender/auflösender Bedingung.
- Umsetzungsfrist: grundsätzlich 36 Monate nach Zusage; Fristen im individuellen Zuschussbescheid beachten.
- Ergänzungskredit 358/359: bis 120.000 € je Wohneinheit, nach vorliegender Zuschusszusage und über einen Finanzierungspartner.
- Kein Rechtsanspruch: Förderung und Konditionen stehen unter Haushalts- und Programmvorbehalt.
Was ist KfW 458 eigentlich?
Seit der BEG-EM-Reform 2024 ist die Zuständigkeit aufgeteilt:
- KfW — Heizungstausch (458) und Effizienzhaus-Kredit (261).
- BAFA — Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung, Gebäudenetze.
Private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften können für ein bestehendes Wohngebäude bei erfüllten Voraussetzungen Produkt 458 nutzen. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Unternehmen und andere Antragstellerkonstellationen müssen dagegen Produkt 459 oder den jeweils zutreffenden Förderweg prüfen. Der Heizungstausch wird nicht als „BAFA-Förderung Wärmepumpe“ beantragt; vor der Portalwahl ist aber zuerst die konkrete Antragsberechtigung zu klären.
Förderfähige Heizsysteme im Bestand:
- Elektrische Wärmepumpen (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser)
- Biomasseanlagen (Pellet, Hackschnitzel, Scheitholz)
- Solarthermie-Anlagen
- Brennstoffzellen
- Innovative Heizungstechnik auf EE-Basis
- Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetz
- Wärmepumpen-Hybridanlagen
Nicht förderfähig: Reine fossile Öl- und Gasheizungen sowie Stromdirektheizungen als Hauptsystem. Bei einer wasserstofffähigen Heizung können ausschließlich die Investitionsmehrkosten gegenüber einer nicht wasserstofffähigen Anlage förderfähig sein – unter den aktuellen KfW-Voraussetzungen; „H2-ready“ allein genügt nicht. Bei Wärmepumpen ist Raumluft aus thermisch konditionierten Zonen als Wärmequelle ausgeschlossen. Modelllistung und technische Anforderungen sind zusätzlich einzuhalten. Kommunale Anschlussentscheidung: Soll das Grundstück aufgrund einer transparent gemachten kommunalen Entscheidung, etwa einer Satzung oder eines Anschluss- und Benutzungszwangs, an ein Wärmenetz angeschlossen werden, fördert die KfW dort nur den Netzanschluss und keine Einzelheizung. Ein strategischer Wärmeplan allein ist eine andere Nachweisebene.
Die Bausteine im Detail
Grundförderung: 30 %
- 30 % der förderfähigen Gesamtkosten
- Bemessungsgrenze 1. WE: 28.000 €
- WE 2–6: je 15.000 €
- WE 7+: je 8.000 €
EFH-Konsequenz: Auch wenn die Rechnung höher ausfällt, werden für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 € eingerechnet. Die reine Grundförderung beträgt damit höchstens 8.400 €. Die Obergrenze soll ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 € sinken.
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag: entfallen
Seit 21. Juli 2026 gibt es weder den bisherigen Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen noch den Emissionsminderungszuschlag. Technische Fördervoraussetzungen und gesetzliche Emissionsgrenzwerte gelten unabhängig davon weiter. Alte Berechnungen mit „+5 % Effizienzbonus“ oder „+2.500 € Emissionsbonus“ sind für neue Anträge nicht mehr verwendbar.
Klimageschwindigkeitsbonus: derzeit +16 %
Voraussetzungen (alle müssen erfüllt sein):
- Selbstnutzender Eigentümer der betreffenden Wohneinheit.
- Alte Heizung wird fachgerecht demontiert und entsorgt.
- Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtstromspeicherheizungen sind unabhängig vom Alter erfasst; Gas- und Biomasseheizungen müssen bei Antragstellung mindestens 20 Jahre alt sein. Die alte Heizung muss funktionstüchtig sein.
- Die geförderten Wohneinheiten dürfen nach dem Austausch nicht mehr fossil oder mit Gas beheizt werden. Die KfW nennt als eng begrenzte Ausnahmen gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen; ein gewöhnlicher Gas-Spitzenlastkessel ist keine allgemeine Ausnahme.
Höhe:
- seit 21.07.2026: 16 %
- ab 01.02.2027: halbjährliche Absenkung um 4 Prozentpunkte
- ab 01.08.2028: entfällt nach der veröffentlichten KfW-Staffel
Die konkrete Altanlage und die geplante Kombination müssen vor der Kalkulation am aktuellen KfW-Produktblatt geprüft werden.
Einkommensbonus: +10 %, +30 % oder +40 %
- Selbstnutzender Eigentümer der Hauptwohneinheit.
- Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €: 40 %.
- Über 30.000 € bis 40.000 €: 30 %.
- Über 40.000 € bis 50.000 €: 10 %.
- Bei mindestens einem berücksichtigungsfähigen minderjährigen Kind kann sich die jeweilige Grenze nach den KfW-Bedingungen einmalig um 10.000 € erhöhen.
Welche Nachweise und Bezugsjahre gelten, richtet sich nach dem aktuellen KfW-Merkblatt und dem Zeitpunkt des Antrags. Nach aktuellem Produktstand werden die Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres bei der Nachweiseinreichung im Kundenportal geprüft; für den Familienzuschlag ist dort zusätzlich der von der KfW verlangte Nachweis einzureichen.
Obergrenze: regulär 70 %, ausnahmsweise bis 80 %
In der regulären Bonuskombination werden höchstens 70 % gewährt. Bis zu 80 % sind nur in den von der KfW ausdrücklich beschriebenen Niedrigeinkommenskonstellationen möglich. Auf 28.000 € Kostenobergrenze entsprechen 70 % rechnerisch 19.600 € und 80 % rechnerisch 22.400 €. Das sind Rechenobergrenzen, keine Förderzusage.
Rechenbeispiele
Beispiel 1 — Klimageschwindigkeitsbonus, kein Einkommensbonus
Reines Rechenbeispiel: 42.000 € Investition, die Altanlage erfüllt nach Prüfung die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus:
| Posten | Wert |
|---|---|
| Förderfähige Bemessungsgrundlage | 28.000 € |
| Grundförderung 30 % | 8.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus 16 % | 4.480 € |
| Summe Fördersatz | 46 % |
| Rechnerischer Zuschuss | 12.880 € |
Beispiel 2 — Einkommen zwischen 30.000 € und 40.000 €
Reines Rechenbeispiel: Klimageschwindigkeitsbonus und 30-%-Einkommensbonus greifen; die reguläre Förderhöchstgrenze begrenzt das Ergebnis:
| Posten | Wert |
|---|---|
| Bemessungsgrundlage | 28.000 € |
| Rechnerischer Fördersatz (30+16+30) | 76 % |
| Deckelung | 70 % |
| Rechnerischer Zuschuss | 19.600 € |
Beispiel 3 — Ohne Bonus
Reines Rechenbeispiel: Es greift ausschließlich die Grundförderung:
| Posten | Wert |
|---|---|
| Bemessungsgrundlage | 28.000 € |
| Grundförderung 30 % | 8.400 € |
| Rechnerischer Zuschuss | 8.400 € |
Antragsweg: Meine KfW — Schritt für Schritt
- Bestätigung zum Antrag (BzA) beauftragen — EEE (dena-Liste) oder Fachunternehmen.
- Lieferungs-/Leistungsvertrag mit Fachbetrieb — mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der KfW-Zusage.
- Antrag einreichen in „Meine KfW" unter Produkt 458 mit BzA-ID.
- Zusage abwarten. Zuschuss wird nach Zusage reserviert.
- Vorhaben umsetzen. Umsetzungsfrist: 36 Monate.
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen oder EEE.
- Nachweiseinreichung (Rechnungen, BnD-ID, Identifizierung) innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung im Kundenportal, spätestens jedoch sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums.
- Auszahlung nach positiver Nachweisprüfung, in der Regel zur Mitte oder zum Ende eines Monats; das ist keine garantierte Antwort- oder Auszahlungsfrist.
Zum Abhaken vor der Übermittlung: KfW-458-Antragscheckliste mit Rollen, Unterlagen und typischen Fehlern.
Vorauszahlung gibt es nicht. Der Zuschuss wird erst nach vollständiger Umsetzung und positiver Prüfung ausgezahlt.
Ergänzungskredit 358 und 359
Wer den Eigenanteil nicht aus Eigenkapital stemmt, kann zusätzlich einen KfW-Kredit aufnehmen. Nicht den Zuschuss mit Kredit verwechseln — zwei separate Produkte.
| Produkt | Zielgruppe | Zinsvorteil |
|---|---|---|
| KfW 358 | Selbstgenutztes Einfamilienhaus oder förderfähige Maßnahmen am selbstgenutzten WEG-Sondereigentum; Haushaltsjahreseinkommen höchstens 90.000 € | ja |
| KfW 359 | Andere zulässige Konstellationen, darunter vermietete Objekte, ungeteilte Mehrfamilienhäuser und gemeinschaftliche WEG-Maßnahmen | nein |
Eckdaten: bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Der Ergänzungskredit setzt eine Zuschusszusage der KfW oder einen BAFA-Bewilligungsbescheid voraus. Diese Zusage darf bei Antragstellung höchstens 12 Monate alt sein; der Zuschuss darf noch nicht ausgezahlt sein.
Keine festen Zinsen in diesem Ratgeber: Die Konditionen ändern sich. Maßgeblich ist der KfW-Konditionenanzeiger am Tag der Kreditzusage beziehungsweise das verbindliche Angebot des Finanzierungspartners.
Antragsweg: über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Kreditantrag innerhalb 12 Monaten nach Zuschusszusage bzw. BAFA-Bewilligungsbescheid; Zuschuss darf bei Kreditbeantragung noch nicht ausgezahlt sein. Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.
Der Ergänzungskredit finanziert den verbleibenden Eigenanteil; er erhöht nicht den Zuschussbetrag.
Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen
Mit BAFA — ja, aber nur für andere Kosten
BAFA fördert weiterhin Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung und Gebäudenetze. Für dieselbe Kostenposition darf nur ein Antrag (KfW oder BAFA) gestellt werden. Heizungstausch + Dämmung parallel ist möglich, solange Kostenpositionen getrennt sind.
Mit iSFP — wirkt auf BAFA, nicht auf KfW 458
Häufiges Missverständnis: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht die KfW-458-Förderquote nicht. Seit 21. Juli 2026 wirkt der iSFP-Bonus bei den betroffenen BAFA-Einzelmaßnahmen nur auf den Teil oberhalb der gebäudebezogenen Schwelle: 30.000 € bei einer Wohneinheit, entsprechend mehr bei mehreren Wohneinheiten. Die Schwelle muss in einem einzelnen Antrag erreicht werden. Eine pauschale Rechnung „5 % auf 30.000 €“ ist daher für neue Anträge falsch.
Ob sich ein iSFP für weitere Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Heizungsoptimierung lohnt, muss anhand des gesamten Sanierungsplans und der aktuellen BAFA-Bedingungen geprüft werden.
Mit Steuerförderung — nein
Für dieselbe Maßnahme ist die steuerliche Förderung nach § 35a (haushaltsnahe Dienstleistungen) oder § 35c EStG (energetische Sanierung) ausgeschlossen, wenn bereits KfW 458 genommen wurde.
Mit Länder-/Kommunalförderung — begrenzt
Ob weitere öffentliche Mittel kombiniert werden dürfen, muss anhand aller beteiligten Programme geprüft werden. Das Merkblatt 458 nennt eine Kumulierungsgrenze von 60 % der tatsächlich geförderten Investitionskosten. Die reguläre 70-%- beziehungsweise besondere 80-%-Bonusgrenze innerhalb des Heizungsprogramms ist keine allgemeine Freigabe für zusätzliche öffentliche Mittel. Dieselben förderfähigen Kosten dürfen nur einmal bei KfW oder BAFA beantragt werden.
Für Bamberg wurde bei diesem Refresh kein dauerhaft geöffnetes kommunales Zuschussprogramm speziell für private Wärmepumpen belastbar bestätigt. Das ist keine Garantie, dass keine zeitlich begrenzten Programme existieren; prüfen Sie die Seiten der Stadt und der Stadtwerke unmittelbar vor Antragstellung.
Mit BEG WG oder BEG NWG: keine parallele Förderung
Die KfW schließt die Kombination von BEG-Einzelmaßnahmen mit der systemischen Förderung nach BEG WG oder BEG NWG aus. Das betrifft die parallele Förderung insgesamt, nicht nur eine Effizienzhaus-EE-Klasse. Für die erneute Beantragung im jeweils anderen Förderbereich gilt bei Anträgen ab 21.07.2026 eine Sperre von drei Jahren. Nach der KfW-FAQ beginnt sie mit der positiven Entscheidung über den Verwendungsnachweis; der Abschluss der Bauarbeiten allein genügt nicht.
Typische Fallstricke
- Vorhabenbeginn zu früh. Vertrag ohne vorgeschriebene Förderbedingung oder tatsächlicher Baubeginn vor Antrag kann die Förderung ausschließen.
- Klimageschwindigkeitsbonus falsch eingeplant. Altanlage, Alter, Nutzung und geplantes System müssen die aktuellen KfW-Bedingungen erfüllen.
- Einkommensbonus falsch eingeplant. Einkommensstufe, Familienanpassung und Nachweise müssen zum Antragszeitpunkt geprüft werden.
- Hybrid mit gewöhnlichem fossilem oder gasbetriebenem Spitzenlastkessel: Für die so versorgten Wohneinheiten ist der Klimageschwindigkeitsbonus ausgeschlossen; die speziellen KfW-Ausnahmen sind gesondert nachzuweisen.
- Warmwasserwärmepumpe als alleinige Maßnahme wird als „Warmwasserbereitung" geführt, nicht als vollwertiger Heizungstausch.
- Budgetvorbehalt. Kein Rechtsanspruch. Bei Mittelknappheit virtueller Warteraum.
Häufige Fragen
Ist KfW 458 ein Kredit oder ein Zuschuss?
Ein Zuschuss. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Der Ergänzungskredit heißt 358/359.
Wie hoch ist die Grundförderung seit 21. Juli 2026?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Für die erste Wohneinheit werden höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten angesetzt.
Welche Boni gelten seit 21. Juli 2026?
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16 Prozent. Der Einkommensbonus ist nach Einkommensstufen mit 10, 30 oder 40 Prozent ausgestaltet. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Vorhabenbeginn. Zuvor werden eine Bestätigung zum Antrag und ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der vorgeschriebenen Förderbedingung und einem voraussichtlichen Umsetzungsdatum benötigt.
Gibt es immer bis zu 80 Prozent Zuschuss?
Nein. 80 Prozent sind nur in eng begrenzten Niedrigeinkommensfällen möglich. In der regulären Bonuskombination liegt die Förderhöchstgrenze bei 70 Prozent. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Redaktioneller Quellencheck 02.10.2026: Artikel, Förderbedingungen, technische Voraussetzungen und Antragsschritte erneut geprüft. Einzelne Quellen und Abrufwege sind unten ausgewiesen.
Quellen
- KfW Produkt 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen, abgerufen am 02.10.2026; verwendet auch für den aktuellen Antragsweg
- KfW: Anpassungen der BEG 2026, Gültigkeitsstand ab 21.07.2026, abgerufen am 02.10.2026
- KfW: Dokumente zum Produkt 458, Merkblatt 458 Stand 09/2026 und Infoblatt Version 11.0 (09/2026), abgerufen am 02.10.2026
- KfW: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen, Version 11.0, Stand 09/2026, abgerufen am 02.10.2026
- KfW: Technische FAQ BEG EM, Version 7.0, Stand 06/2026, abgerufen am 02.10.2026
- KfW Produkt 358/359 – Ergänzungskredit Wohngebäude, abgerufen am 02.10.2026
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Neue Gebäudeförderung, veröffentlicht 09.07.2026, Gültigkeitsstand ab 21.07.2026, abgerufen am 27.07.2026
- KfW: FAQ zum Expertenportal; abgerufen am 02.10.2026; Hybrid-Ausnahmen und Beginn der dreijährigen Kombinationssperre.
- KfW: Merkblatt Heizungsförderung 458, Stand 09/2026; abgerufen am 02.10.2026; Förderausschlüsse, Bonusbedingungen, Auszahlung und Kombination.