Kurz: KfW 458 = Zuschuss für den Heizungstausch in privaten Wohngebäuden. Grundförderung 30 %, plus Boni +5 % Effizienz, +20 % Klimageschwindigkeit (bis 31.12.2028), +30 % Einkommen. Gedeckelt bei 70 % auf max. 30.000 € Bemessungsgrundlage = maximal 21.000 € pro WE. Antrag vor Vorhabenbeginn im Portal „Meine KfW". Ergänzungskredit 358/359 zusätzlich möglich.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
- KfW 458 ≠ Kredit. Es ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
- Grundförderung: 30 % auf max. 30.000 € (1. WE), 15.000 € (WE 2–6), 8.000 € (WE 7+).
- Boni: +5 % Effizienz · +20 % Klimageschwindigkeit (bis 31.12.2028) · +30 % Einkommen (HH ≤ 40.000 €).
- Obergrenze: 70 %. Höchstzuschuss EFH = 21.000 €.
- Antrag VOR Vorhabenbeginn im Portal „Meine KfW". Vertrag nur mit aufschiebender/auflösender Bedingung.
- Umsetzungsfrist: 36 Monate nach Zusage. Nachweisfrist: 6 Monate nach letzter Rechnung.
- Ergänzungskredit 358/359: bis 120.000 €. 358 mit Einkommensvorteil (HH ≤ 90.000 €), 359 ohne.
- Mit BAFA kombinierbar, aber nie für dieselbe Kostenposition.
Was ist KfW 458 eigentlich?
Seit der BEG-EM-Reform 2024 ist die Zuständigkeit aufgeteilt:
- KfW — Heizungstausch (458) und Effizienzhaus-Kredit (261).
- BAFA — Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung, Gebäudenetze.
Wer 2026 im EFH eine Wärmepumpe, Pellet-, Solarthermie- oder Biomasseheizung einbauen will, beantragt ausschließlich im KfW-Portal „Meine KfW" unter Produkt 458 — nicht beim BAFA. Veraltete Ratgeber, die noch von „BAFA-Förderung Wärmepumpe" sprechen, sind seit 2024 falsch.
Förderfähige Heizsysteme im Bestand:
- Elektrische Wärmepumpen (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser)
- Biomasseanlagen (Pellet, Hackschnitzel, Scheitholz)
- Solarthermie-Anlagen
- Brennstoffzellen
- Innovative Heizungstechnik auf EE-Basis
- Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetz
- Wärmepumpen-Hybridanlagen
Nicht förderfähig: Öl- und Gasheizungen (inkl. „H2-ready" außerhalb ausgewiesener Wasserstoffnetzgebiete), Stromdirektheizungen als Hauptsystem, Wärmepumpen mit Wärmequelle aus thermisch konditionierten Innenräumen.
Die Bausteine im Detail
Grundförderung: 30 %
- 30 % der förderfähigen Gesamtkosten
- Bemessungsgrenze 1. WE: 30.000 €
- WE 2–6: je 15.000 €
- WE 7+: je 8.000 €
EFH-Konsequenz: Auch wenn die Rechnung 55.000 € beträgt, werden nur 30.000 € eingerechnet. Grundförderung EFH max. 9.000 €.
Effizienzbonus: +5 %
Gilt für elektrische Wärmepumpen, wenn eine Bedingung erfüllt ist:
- Wärmequelle: Wasser, Erdreich oder Abwasser
- oder Einsatz eines natürlichen Kältemittels (z. B. R290)
Das ist ein 5-%-Bonus, nicht 5 % + 5 %. Luft-Wasser-Wärmepumpen ohne natürliches Kältemittel bekommen keinen Effizienzbonus. Bei neueren Modellen (R290) ist das seit 2025 Standard.
Klimageschwindigkeitsbonus: +20 %
Voraussetzungen (alle müssen erfüllt sein):
- Selbstnutzender Eigentümer der betreffenden Wohneinheit.
- Alte Heizung wird fachgerecht demontiert und entsorgt.
- Alte Heizung: Öl, Kohle, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung (unabhängig vom Alter) oder Gas-/Biomasseheizung ≥ 20 Jahre alt.
- Gebäude wird nicht weiter fossil/gasbasiert beheizt (außer zulässige Hybrid-Spitzenlast).
Höhe:
- bis 31.12.2028: 20 %
- 01.01.2029 – 31.12.2030: 17 %
- ab 2031: entfällt
Bivalente Kompaktgeräte mit fossilem Spitzenlastkessel können den Bonus kippen.
Einkommensbonus: +30 %
- Selbstnutzender Eigentümer der Hauptwohneinheit.
- Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen ≤ 40.000 €, Durchschnitt der letzten zwei veranlagten Jahre.
- Nachweis über Einkommensteuerbescheide (nicht Lohnsteuerbescheinigung, nicht Rentenbescheid, nicht NV-Bescheinigung).
Praxis 2026: Maßgeblich sind i. d. R. die Bescheide 2023 und 2024.
Obergrenze: 70 %
Rechnerisch können alle Boni zusammen 85 % ergeben (30+5+20+30). Die KfW deckelt den tatsächlichen Auszahlungssatz bei 70 %. Höchstzuschuss EFH: 30.000 € × 70 % = 21.000 €.
Rechenbeispiele
Beispiel 1 — Gas raus, WP rein (ohne Einkommensbonus)
EFH Bamberg, 22 Jahre alte Gas-Brennwertheizung, Austausch gegen Luft-Wasser-WP mit natürlichem Kältemittel, Invest 42.000 €, Haushalt 55.000 €:
| Posten | Wert |
|---|---|
| Förderfähige Bemessungsgrundlage | 30.000 € |
| Grundförderung 30 % | 9.000 € |
| Effizienzbonus +5 % | 1.500 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus +20 % | 6.000 € |
| Summe Fördersatz | 55 % |
| Zuschuss | 16.500 € |
| Eigenanteil | 25.500 € |
Beispiel 2 — Mit Einkommensbonus
EFH, 25 Jahre alte Gasheizung, Luft-Wasser-WP mit R290, Invest 40.000 €, Haushalt 38.000 € (Einkommensbonus greift):
| Posten | Wert |
|---|---|
| Bemessungsgrundlage | 30.000 € |
| Rechnerischer Fördersatz (30+5+20+30) | 85 % |
| Deckelung | 70 % |
| Zuschuss | 21.000 € |
| Eigenanteil | 19.000 € |
Beispiel 3 — Ohne Klimageschwindigkeitsbonus
EFH, Gasheizung erst 15 Jahre alt (kein Klimageschwindigkeitsbonus), Sole-Wasser-WP mit Erdsonde, Invest 48.000 €, Haushalt 70.000 €:
| Posten | Wert |
|---|---|
| Bemessungsgrundlage | 30.000 € |
| Grundförderung 30 % | 9.000 € |
| Effizienzbonus (Erdreich) +5 % | 1.500 € |
| Summe | 35 % |
| Zuschuss | 10.500 € |
| Eigenanteil | 37.500 € |
Antragsweg: Meine KfW — Schritt für Schritt
- Bestätigung zum Antrag (BzA) beauftragen — EEE (dena-Liste) oder Fachunternehmen.
- Lieferungs-/Leistungsvertrag mit Fachbetrieb — mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der KfW-Zusage.
- Antrag einreichen in „Meine KfW" unter Produkt 458 mit BzA-ID.
- Zusage abwarten. Zuschuss wird nach Zusage reserviert.
- Vorhaben umsetzen. Umsetzungsfrist: 36 Monate.
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen oder EEE.
- Nachweiseinreichung (Rechnungen, BnD-ID, Identifizierung) innerhalb 6 Monaten nach letzter Rechnung. Digital seit 26.06.2025.
- Auszahlung zur Mitte oder zum Ende des Monats.
Vorauszahlung gibt es nicht. Der Zuschuss wird erst nach vollständiger Umsetzung und positiver Prüfung ausgezahlt.
Ergänzungskredit 358 und 359
Wer den Eigenanteil nicht aus Eigenkapital stemmt, kann zusätzlich einen KfW-Kredit aufnehmen. Nicht den Zuschuss mit Kredit verwechseln — zwei separate Produkte.
| Produkt | Zielgruppe | Zinsvorteil |
|---|---|---|
| KfW 358 | selbstnutzende Eigentümer, HH-Einkommen ≤ 90.000 € | ja |
| KfW 359 | alle anderen (Vermieter, > 90.000 €) | nein |
Eckdaten: max. 120.000 € pro WE · Laufzeiten 4/10/25/35 J · bis 5 tilgungsfreie Jahre · Zinsstand KfW-Konditionenanzeiger 15.04.2026 (tagesaktuell bei Hausbank verifizieren).
Zinsen Ergänzungskredit Plus 358 (selbstnutzend, HH ≤ 90.000 €) — Annuitätendarlehen:
| Konstellation (Laufzeit/tilg.frei/Zinsbindung) | Soll-/Effektivzins |
|---|---|
| 5 / 1 / 5 | 0,01 % / 0,01 % |
| 10 / 2 / 10 | 0,85 % / 0,85 % |
| 25 / 3 / 10 | 1,97 % / 1,99 % |
| 35 / 5 / 10 | 2,15 % / 2,17 % |
| Endfälliges Darlehen 10/10/10 | 2,25 % / 2,27 % |
Zinsen Ergänzungskredit 359 (ohne Einkommensbonus) — Annuitätendarlehen:
| Konstellation | Soll-/Effektivzins |
|---|---|
| 5 / 1 / 5 | 3,67 % / 3,74 % |
| 10 / 2 / 10 | 3,90 % / 3,97 % |
| 25 / 3 / 10 | 4,07 % / 4,15 % |
| 35 / 5 / 10 | 4,09 % / 4,17 % |
| Endfälliges Darlehen 10/10/10 | 4,12 % / 4,20 % |
Der Zinsvorteil zwischen 358 und 359 liegt je Laufzeit bei rund 2 bis 3,6 Prozentpunkten. Wer die Einkommensgrenze für 358 erfüllt, sollte diesen Status vor dem Bankgespräch klären — das ist kein Kleingedrucktes, sondern der dickste Hebel nach dem Zuschuss selbst.
Antragsweg: über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Kreditantrag innerhalb 12 Monaten nach Zuschusszusage bzw. BAFA-Bewilligungsbescheid; Zuschuss darf bei Kreditbeantragung noch nicht ausgezahlt sein. Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.
Der Ergänzungskredit ist unabhängig vom Zuschuss und fällt nicht unter die 70-%-Deckelung.
Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen
Mit BAFA — ja, aber nur für andere Kosten
BAFA fördert weiterhin Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung und Gebäudenetze. Für dieselbe Kostenposition darf nur ein Antrag (KfW oder BAFA) gestellt werden. Heizungstausch + Dämmung parallel ist möglich, solange Kostenpositionen getrennt sind.
Mit iSFP — wirkt auf BAFA, nicht auf KfW 458
Häufiges Missverständnis: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht die KfW-458-Förderquote nicht. Wer nur eine Wärmepumpe tauscht, braucht keinen iSFP für den Maximal-Zuschuss. Der iSFP-Bonus wirkt auf BAFA-Seite: +5 Prozentpunkte auf Gebäudehülle/Anlagentechnik/Heizungsoptimierung (von 15 % → 20 %) und hebt die förderfähigen Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit. Sinnvoll wird er erst, wenn zusätzlich Dämmung, Fenster oder Heizungsoptimierung geplant sind.
Die BAFA-Energieberatung Wohngebäude (EBW) fördert das Beratungshonorar zu 50 %, max. 650 € bei EFH/ZFH und 850 € bei Wohngebäuden ≥ 3 WE. Break-even-Regel: Ab ca. 13.000 € förderfähigen BAFA-Maßnahmen kompensiert der iSFP-Bonus den eigenen Restaufwand für die Beratung vollständig.
Mit Steuerförderung — nein
Für dieselbe Maßnahme ist die steuerliche Förderung nach § 35a (haushaltsnahe Dienstleistungen) oder § 35c EStG (energetische Sanierung) ausgeschlossen, wenn bereits KfW 458 genommen wurde.
Mit Länder-/Kommunalförderung — begrenzt
Das KfW-458-Merkblatt setzt eine harte Kumulierungsgrenze: Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln bis max. 60 % der geförderten Investitionskosten gesamt. Die interne KfW-Logik allein kann aber bereits bis 70 % reichen.
Praktische Konsequenz: In Hochbonus-Szenarien (Klimageschwindigkeit + Effizienz + Einkommen) ist faktisch kein Platz mehr für einen Landes-/Kommunalzuschuss obendrauf — der 60-%-Deckel ist vor der KfW-internen 70-%-Grenze erreicht. Nur in niedrigen Zuschussszenarien (nur Grundförderung + ggf. Effizienzbonus) kann ein kleiner zusätzlicher kommunaler Bonus noch andocken.
Für Bayern 2026 ist die Frage ohnehin weitgehend theoretisch: Das 10.000-Häuser-Programm wurde am 24.04.2022 nach Ausschöpfung der Kontingente eingestellt, eine Wiederaufnahme ist laut offizieller Programmseite nicht vorgesehen. In Bamberg gibt es aktuell kein dauerhaft geöffnetes kommunales Zuschussprogramm speziell für private Wärmepumpen — siehe Wärmepumpen-Förderung 2026: Bundes-, Landes- und Bamberg-Ebene.
Mit Effizienzhaus (BEG WG) — nein
Die Heizungsförderung nach KfW 458 schließt die Kombination mit einer Effizienzhaus-EE-Klasse (BEG WG) aus.
Typische Fallstricke
- Vorhabenbeginn zu früh. Vertrag ohne aufschiebende Bedingung oder tatsächlicher Baubeginn vor Antrag = Förderung futsch. Nachträgliche Bedingungsänderung ist unzulässig.
- Klimageschwindigkeitsbonus falsch eingeplant. Gasheizung muss ≥ 20 Jahre alt sein. Irrtum kostet 6.000 €.
- Einkommensbonus falsch nachgewiesen. Nur Einkommensteuerbescheide zählen.
- Hybrid mit dauerhaftem fossilem Spitzenlastkessel kann den Klimageschwindigkeitsbonus kippen.
- Warmwasserwärmepumpe als alleinige Maßnahme wird als „Warmwasserbereitung" geführt, nicht als vollwertiger Heizungstausch.
- Budgetvorbehalt. Kein Rechtsanspruch. Bei Mittelknappheit virtueller Warteraum.
Häufige Fragen
Ist KfW 458 ein Kredit oder ein Zuschuss?
Ein Zuschuss. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Der Ergänzungskredit heißt 358/359.
Muss ich die Fördersumme versteuern?
Nein. Der KfW-458-Zuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig.
Kann ich den Antrag ohne Energieberater stellen?
Ja, im EFH. Die BzA kann vom Fachunternehmen erstellt werden.
Ab wann darf ich mit dem Umbau starten?
Ab Zusage der KfW. Vorher nur Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung.
Was zählt als Vorhabenbeginn?
Jede verbindliche Bestellung, jeder uneingeschränkte Vertrag, jeder physische Baubeginn. Beratung, Angebotsvergleich und Planung zählen nicht.
Gibt es eine Obergrenze pro Gesamtkosten?
Ja, 30.000 € Bemessungsgrundlage für die 1. WE. Mehrkosten über Ergänzungskredit finanzierbar.
Was passiert, wenn die Nachweise fehlen?
Die KfW setzt Fristen. Bei Fristversäumnis kann die Zusage widerrufen werden und der Zuschuss verfällt.
Quellen
- KfW Produkt 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen
- KfW Merkblatt 458, Stand 12/2025
- KfW Infoblatt zu förderfähigen Maßnahmen und Leistungen (07/2025)
- KfW Produkt 358/359 – Ergänzungskredit Wohngebäude
- KfW Online-Portal „Meine KfW"
- BEG-EM-Richtlinie vom 21.12.2023 (Bundesanzeiger)
- BAFA, Kurzmeldung zur BEG-Reform 01.01.2024