Kurzantwort: Für weitere Effizienzmaßnahmen beträgt die BAFA-Grundförderung 15 %. Ein vorhandener iSFP führt seit 21.07.2026 nicht mehr pauschal zu 20 %: Die zusätzlichen 5 % gelten erst bei mindestens 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen und nur für den Teil oberhalb dieser Schwelle. Die genaue Förderfähigkeit muss vor dem Antrag anhand der aktuellen Programmunterlagen geprüft werden.
Wichtig: Diese Seite erklärt Förderbedingungen, gibt aber keine Förderzusage. Maßgeblich sind die am Tag Ihres Antrags geltende Richtlinie, die technischen Mindestanforderungen und die Angaben im BAFA-Portal. Schließen Sie keinen unbedingten Lieferungs- oder Leistungsvertrag, bevor der förderkonforme Antragsweg geklärt ist.
Was fördert das BAFA bei Einzelmaßnahmen?
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bearbeitet das BAFA Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung. Die Zuschüsse für einen Heizungstausch werden grundsätzlich über die KfW abgewickelt.
| Vorhaben | Typischer Förderweg | Vor dem Antrag prüfen |
|---|---|---|
| Dämmung, Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz | BAFA: Gebäudehülle | Technische Mindestanforderungen und EEE-Einbindung |
| Lüftungs- und digitale Effizienztechnik ohne Wärmeerzeuger | BAFA: Anlagentechnik außer Heizung | Förderfähige Komponenten und technische Projektbeschreibung |
| Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch und weitere Optimierung | BAFA: Heizungsoptimierung | Gebäude-, Anlagen- und Altersvoraussetzungen |
| Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Netzanschluss als Heizungstausch | KfW: Heizungsförderung | Aktuelle KfW-Produktbedingungen und förderfähige Kosten |
Einzelne Komponenten können je nach Einbindung unterschiedlichen Fördersegmenten zugeordnet werden. Lassen Sie deshalb Angebot, technische Projektbeschreibung und Kostenabgrenzung vor Antragstellung aufeinander abstimmen. Die Seiten zur KfW-Heizungsförderung und zum Ergänzungskredit 358/359 behandeln die anderen Förderwege getrennt.
Fördersatz und neue iSFP-Logik ab 21.07.2026
Für Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung beträgt die Grundförderung nach den aktuellen BMWE-Informationen 15 %. Der iSFP-Bonus beträgt weiterhin 5 %, wird aber nur gewährt, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 € erreicht. Der Bonus wird ausschließlich auf den Betrag oberhalb von 30.000 € angewendet.
| Förderfähige Ausgaben | Grundförderung 15 % | iSFP-Bonus 5 % | Rechnerische Summe |
|---|---|---|---|
| 22.000 € | 3.300 € | 0 € | 3.300 € |
| 30.000 € | 4.500 € | 0 € | 4.500 € |
| 40.000 € | 6.000 € | 500 € auf 10.000 € Mehrbetrag | 6.500 € |
| 60.000 € | 9.000 € | 1.500 € auf 30.000 € Mehrbetrag | 10.500 € |
Die Beispiele zeigen nur die neue Rechenlogik. Sie sind keine Anspruchsberechnung: Anerkannte Kosten, Höchstgrenzen, technische Anforderungen, Kumulierungen und die konkrete Förderentscheidung können das Ergebnis verändern.
Was der iSFP nicht automatisch bewirkt
- Unterhalb und genau bei 30.000 € entsteht kein iSFP-Bonus.
- Der Bonus gilt nicht allein deshalb, weil irgendein iSFP vorhanden ist. Die Maßnahme muss die Förderbedingungen erfüllen und zum förderfähigen Sanierungsfahrplan passen.
- Der iSFP-Bonus gehört nicht zur Heizungsförderung.
- Ein wirtschaftlicher Vorteil lässt sich ohne Beratungshonorar, Maßnahmenumfang und weitere Sanierungsschritte nicht pauschal versprechen.
Höchstgrenzen förderfähiger Ausgaben
Für weitere Effizienzmaßnahmen beträgt die Höchstgrenze nach den aktuellen BMWE-Angaben grundsätzlich 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Wird der iSFP-Bonus tatsächlich gewährt, steigt die Höchstgrenze auf 60.000 € pro Wohneinheit. Die höhere Kostenobergrenze ist nicht mit einer pauschalen 20-%-Förderung gleichzusetzen.
Bei mehreren Wohneinheiten, mehreren Anträgen oder über Kalenderjahre verteilten Vorhaben gelten zusätzliche Zuordnungs- und Kumulierungsregeln. Diese Seite empfiehlt deshalb keine künstliche Aufteilung von Maßnahmen. Klären Sie die konkrete Antragsstruktur vor Vertragsbindung mit dem eingebundenen Energieeffizienz-Experten und anhand der aktuellen BAFA-Unterlagen.
Der BAFA-Antragsweg in fünf Schritten
- Fördersegment klären: Ordnen Sie die Maßnahme Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung oder Heizungsoptimierung zu und prüfen Sie die aktuellen technischen Mindestanforderungen.
- Angebot und iSFP prüfen: Holen Sie ein konkretes Angebot ein. Soll der iSFP-Bonus beantragt werden, muss ein förderfähiger iSFP vorliegen und die Maßnahme dazu passen.
- TPB-ID beschaffen: Das zuständige Fachunternehmen oder ein eingebundener Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und übermittelt die TPB-ID.
- Vertrag förderkonform gestalten und Antrag stellen: Spätestens bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage und einem voraussichtlichen Umsetzungsdatum vorliegen. Der Antrag wird online beim BAFA gestellt.
- Umsetzen und nachweisen: Ein Beginn nach Antragstellung, aber vor Zuwendungsbescheid, erfolgt nach BAFA-Hinweis auf eigenes Risiko. Nach Umsetzung werden technischer Projektnachweis und die geforderten Unterlagen für den Verwendungsnachweis eingereicht.
Praktische Unterlagenliste: Angebot, bedingter Vertrag, gegebenenfalls iSFP, TPB-ID, Eigentums- und Objektdaten sowie später Rechnungen, Zahlungs- und technische Umsetzungsnachweise geordnet bereithalten. Welche Unterlagen konkret verlangt werden, ergibt sich aus dem aktuellen Online-Verfahren.
Wann ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich?
Nach der BAFA-Übersicht ist ein Energieeffizienz-Experte insbesondere für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Anträge mit iSFP-Bonus sowie Fachplanung und Baubegleitung einzubinden. Bei anderen Fördersegmenten kann die technische Projektbeschreibung teilweise durch das ausführende Fachunternehmen erstellt werden.
Nutzen Sie für die Auswahl die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes und prüfen Sie die passende Kategorie für Wohn- oder Nichtwohngebäude. Eine Beauftragung oder Qualifikation wird auf dieser Seite nicht vermittelt oder garantiert.
Wie wird die Energieberatung für den iSFP gefördert?
Die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist ein eigenes Förderverfahren. Nach dem am 27.07.2026 abgerufenen BAFA-Stand beträgt der Zuschuss 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften kann unter den Programmbedingungen ein einmaliger Zuschuss von höchstens 250 € für die Erläuterung in einer Eigentümerversammlung hinzukommen.
Diese Förderung der Beratung ist von der späteren BEG-EM-Förderung einer Sanierungsmaßnahme zu unterscheiden. Ob sich ein iSFP wirtschaftlich lohnt, hängt unter anderem von Beratungshonorar, Maßnahmenvolumen und weiteren geplanten Schritten ab.
BAFA-Maßnahmen und KfW-Heizungsförderung kombinieren
Gebäudehülle und Heizung können Teil einer abgestimmten Sanierung sein. Unterschiedliche, eindeutig getrennte Kostenpositionen können grundsätzlich über die jeweils zuständigen Programme beantragt werden. Dieselbe Rechnung oder Kostenposition darf jedoch nicht doppelt gefördert werden.
Eine sinnvolle technische Reihenfolge hängt vom Gebäude ab. Vor dem Heizungstausch sollten Heizlast, vorhandene Heizflächen und geplante Hüllmaßnahmen gemeinsam betrachtet werden. Einen Überblick bieten der Kosten-Ratgeber zum Heizungstausch und die Seite zur Wärmepumpenförderung.
Einordnung für Bamberg
Für Gebäude in Bamberg gelten dieselben Bundes-Förderbedingungen wie andernorts. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Objekten im Welterbe können zusätzlich denkmalrechtliche Genehmigungen und objektspezifische technische Lösungen erforderlich sein. Daraus folgt weder automatisch eine Förderfähigkeit noch ein bestimmter technischer Standard. Prüfen Sie Förderanforderungen und Genehmigungsweg getrennt.
Für eine erste Vorbereitung können Sie Baualter, Bauteilaufbau, vorhandene Unterlagen, geplante Maßnahmen und Angebote sammeln. Lokale Wärmeplanung und eine mögliche spätere Gebietsausweisung sind davon zu unterscheiden; dazu informiert die Seite Wärmeplanung Bamberg.
Häufige Fragen
Was fördert das BAFA bei Einzelmaßnahmen?
Das BAFA bearbeitet Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen wie Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung. Die Zuschüsse für den Heizungstausch werden grundsätzlich über die KfW beantragt.
Wie wird der iSFP-Bonus seit 21. Juli 2026 berechnet?
Der Bonus beträgt weiterhin 5 %. Er wird aber erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen gewährt und nur auf den Betrag angewendet, der 30.000 € übersteigt. Unterhalb und genau bei 30.000 € entsteht deshalb kein iSFP-Bonus.
Welche Höchstgrenzen gelten für weitere Effizienzmaßnahmen?
Ohne iSFP-Bonus beträgt die Höchstgrenze grundsätzlich 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Wird der iSFP-Bonus gewährt, steigt sie auf 60.000 €. Weitere Voraussetzungen und Sonderfälle sind vor dem Antrag in der aktuellen Richtlinie zu prüfen.
Darf ein Vertrag vor dem BAFA-Antrag geschlossen werden?
Spätestens bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage vorliegen; er muss auch das voraussichtliche Umsetzungsdatum enthalten. Ein unbedingter Vorhabenbeginn vor Antragstellung kann die Förderung ausschließen.
Wann ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich?
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Anträge mit iSFP-Bonus sowie Fachplanung und Baubegleitung ist nach den BAFA-Informationen ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Bei anderen Fördersegmenten kann die TPB teilweise durch das Fachunternehmen erstellt werden.
Kann man BAFA-Effizienzmaßnahmen und KfW-Heizungsförderung kombinieren?
Unterschiedliche Maßnahmen können grundsätzlich getrennt gefördert werden. Dieselben Kosten dürfen jedoch nicht doppelt angesetzt werden; die genaue Abgrenzung und Kumulierungsregel ist vor Antragstellung zu prüfen.
Wie wird ein iSFP selbst gefördert?
Die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude fördert 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Maßgeblich sind die aktuellen EBW-Bedingungen.
Amtliche Quellen und Gültigkeitsstand
- BMWE: Wie verändert sich der iSFP-Bonus und warum? — Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; aktualisiert im Zusammenhang mit den ab 21.07.2026 geltenden Bedingungen; abgerufen am 27.07.2026; verwendet für Mindestinvestition und Mehrbetragslogik.
- BMWE: Förderung sonstiger Effizienzmaßnahmen — Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Seitenstand am 24.07.2026 im Suchindex, kein separates Veröffentlichungsdatum ausgewiesen; abgerufen am 27.07.2026; verwendet für Fördersätze und Fördersegmente.
- BMWE: BEG EM für private Haushalte — Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; aktualisiert nach Richtlinie vom 17.07.2026; abgerufen am 27.07.2026; verwendet für Zuständigkeiten und Höchstgrenzen.
- BAFA: Informationen zur Antragstellung — Herausgeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; kein separates Aktualisierungsdatum ausgewiesen; abgerufen am 27.07.2026; verwendet für Angebot, bedingten Vertrag, TPB und Beginn auf eigenes Risiko.
- BAFA: Förderprogramm im Überblick — Herausgeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; kein separates Aktualisierungsdatum ausgewiesen; abgerufen am 27.07.2026; verwendet für EEE-Pflicht, TPB und TPN.
- BAFA: Energieberatung für Wohngebäude — Herausgeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; kein separates Aktualisierungsdatum ausgewiesen; abgerufen am 27.07.2026; verwendet für 50 %, 650 €, 850 € und WEG-Zuschuss.
Gültigkeitsstand: Förderbedingungen für Anträge ab 21.07.2026, geprüft am 27.07.2026. Da Programme geändert werden können, müssen die amtlichen Quellen vor einer Vertrags- oder Antragsentscheidung erneut geöffnet werden.