Ratgeber · Stromnetz · Bamberg
Eine Netzentgeltreduzierung entsteht nicht allein durch den Einbau einer Wärmepumpe. Entscheidend sind Anwendungsbereich, Anmeldung, Steuerbarkeit, Messkonzept und das gewählte Modul.
Geprüft: 27. Juli 2026 · Lokales Preisblatt: Preisstand 01.01.2026
Kurzantwort: Für eine neue Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung im Niederspannungsnetz gilt grundsätzlich das §-14a-Modell. Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerbarkeit wird das Netzentgelt reduziert. Stromlieferpreis, Netzentgelt und Messkosten müssen getrennt verglichen werden.
Schwelle
mehr als 4,2 kW
Netzanschlussleistung inklusive relevanter Zusatz- oder Notheizung.
Standard
Modul 1
Wird verwendet, wenn keine andere Modulauswahl erfolgt.
Modul 2
separater Zählpunkt
Netzentgelt-Arbeitspreis wird auf 40 % reduziert.
Modul 3
nur mit Modul 1
Zeitvariable Netzentgelte; intelligentes Messsystem erforderlich.
Die Bamberger Anschlussbedingungen erfassen Wärmepumpenheizungen einschließlich Zusatz- oder Notheizvorrichtungen, wenn die Netzanschlussleistung mehr als 4,2 kW beträgt und die Anlage unmittelbar oder mittelbar an die Niederspannung angeschlossen ist. Bei mehreren Wärmepumpen hinter demselben Netzanschluss wird die Leistung dieser Anlagengruppe zusammen betrachtet.
Für seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommene Anlagen gilt das neue Steuerungsmodell grundsätzlich. Der Netzbetreiber darf den Bezug bei einem festgestellten Engpass zeitweise begrenzen, aber nicht vollständig abschalten. Die technische Ausführung und eine mögliche Ausnahme müssen anhand der aktuellen Anschlussbedingungen bestätigt werden.
| Modul | Wirkung | Technische Voraussetzung | Wichtig |
|---|---|---|---|
| 1 | Pauschale jährliche Netzentgeltreduzierung | Kein separater Zählpunkt allein für das Modul erforderlich | Default, wenn kein anderes Modul gewählt wird. |
| 2 | Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 % reduziert | Separater Zählpunkt für die steuerbare Anlage | Zusätzliche Zähler- und Messkosten mitrechnen. |
| 3 | Zeitvariable Netzentgeltstufen | Intelligentes Messsystem; nur zusammen mit Modul 1 | Vorteil hängt davon ab, ob Verbrauch in günstige Zeitfenster verschoben wird. |
Ein Wechsel zwischen Modul 1 und 2 ist möglich, aber nicht rückwirkend. Modul 3 ist nicht mit Modul 2 kombinierbar. Die Reduzierung wird über den Stromlieferanten in der Rechnung ausgewiesen; es entsteht kein zusätzlicher Energieliefervertrag mit dem Netzbetreiber.
Das endgültige Preisblatt der Stadtwerke Bamberg trägt den Preisstand 1. Januar 2026 und den Dokumentstand 15.12.2025. Für Entnahmen ohne Leistungsmessung nennt es folgende Netzentgeltwerte:
| Position | Netto | Brutto laut Preisblatt |
|---|---|---|
| Modul 1: pauschale Reduktion | 110,05 € pro Jahr | 130,96 € pro Jahr |
| Normaler Netzentgelt-Arbeitspreis | 5,71 ct/kWh | 6,79 ct/kWh |
| Modul 2: reduzierter Arbeitspreis | 2,28 ct/kWh | 2,71 ct/kWh |
| Modul 3: Standard / Hochlast / Niedriglast | 5,71 / 6,63 / 2,28 ct/kWh | 6,79 / 7,89 / 2,71 ct/kWh |
Diese Werte sind keine vollständigen Strompreise. Lieferenergie, Umlagen, Konzessionsabgabe, Messstellenbetrieb, mögliche Zusatztechnik und Vertragskosten können hinzukommen. Eine pauschale jährliche „Ersparnis“ wäre deshalb ohne individuellen Verbrauch und vollständiges Mess- und Tarifkonzept irreführend.
Modul 3 verändert zeitabhängig den Netzentgeltanteil. Ein dynamischer Stromtarif koppelt dagegen den Arbeitspreis des Energieliefervertrags an den Börsenpreis, der sich mehrmals täglich ändern kann. Für einen dynamischen Tarif ist ein intelligentes Messsystem erforderlich. Seit 2025 müssen Stromlieferanten solche Tarife anbieten, sie müssen aber nicht mit jedem Interessenten einen Vertrag schließen.
Ein dynamischer Tarif ist nicht automatisch günstiger. Relevant sind der verschiebbare Verbrauch, Preisrisiken, Vertragskosten, das Energiemanagement und die tatsächlichen Betriebszeiten der Wärmepumpe. Vergleichen Sie Modul und Liefervertrag deshalb getrennt.
Für Bestandsanlagen gelten unterschiedliche Übergänge. Eine vor 2024 in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtung mit bereits gewährtem reduziertem Netzentgelt wird nach den Bamberger Bedingungen grundsätzlich zum 1. Januar 2029 in das neue Modell überführt, sofern nicht früher gewechselt wird. Anlagen ohne bisherige Reduzierung können freiwillig wechseln. Ein solcher Wechsel in das neue Modell ist nach den Bedingungen nicht rückgängig zu machen.
Leiten Sie daraus keine automatische Tarif- oder Kostenwirkung ab. Lassen Sie den bisherigen Status der Marktlokation, das Messkonzept und die Folgen eines Wechsels schriftlich bestätigen.
Neutraler nächster Schritt: Lassen Sie Anmeldung, Modulwahl, Messkonzept und Gesamtkosten schriftlich zusammentragen, bevor Sie einen Tarif oder Zählerumbau beauftragen. Für Technik und Förderung helfen die Seiten Wärmepumpe 2026 und Heizungstausch-Kosten; den lokalen Planungsstatus ordnet Heizung in Bamberg ein.
Im neuen Modell werden Wärmepumpen einschließlich Zusatz- oder Notheizung erfasst, wenn ihre Netzanschlussleistung zusammen mehr als 4,2 kW beträgt, sie in Niederspannung angeschlossen und seit 01.01.2024 in Betrieb genommen werden. Ausnahmen und Bestandsfälle sind separat zu prüfen.
Nein. Die Bamberger Anschlussbedingungen sehen grundsätzlich einen netzwirksamen Mindestleistungsbezug vor. Bei Direktansteuerung sind es regelmäßig 4,2 kW; für Wärmepumpen über 11 kW gelten die in den Bedingungen beschriebenen Berechnungsregeln.
Modul 1 ist eine pauschale Netzentgeltreduzierung. Modul 2 reduziert den Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 % und benötigt einen separaten Zählpunkt. Modul 3 ergänzt Modul 1 um zeitvariable Netzentgelte und setzt ein intelligentes Messsystem voraus.
Nein. Modul 3 verändert zeitabhängig den Netzentgeltanteil. Ein dynamischer Stromtarif koppelt den Arbeitspreis des Liefervertrags an Börsenpreise. Beide Modelle können unterschiedliche Voraussetzungen, Kosten und Risiken haben.
Das lässt sich ohne Messkonzept, Jahresverbrauch, Lastverschiebung, Zähler- und Messkosten sowie Liefervertrag nicht seriös pauschal beantworten. Vergleichen Sie die vollständigen jährlichen Kosten und lassen Sie Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferant die Umsetzbarkeit bestätigen.
Gültigkeitsstand: 27.07.2026. Neu prüfen bei einer BNetzA-Festlegung, geänderten Anschlussbedingungen, neuem Preisblatt oder geändertem Mess- beziehungsweise Liefervertrag. Keine Aussage auf dieser Seite ersetzt die Bestätigung für eine konkrete Marktlokation.
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