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Ratgeber · Stromnetz · Bamberg

Wärmepumpe und § 14a in Bamberg

Eine Netzentgeltreduzierung entsteht nicht allein durch den Einbau einer Wärmepumpe. Entscheidend sind Anwendungsbereich, Anmeldung, Steuerbarkeit, Messkonzept und das gewählte Modul.

Geprüft: 27. Juli 2026 · Lokales Preisblatt: Preisstand 01.01.2026

Kurzantwort: Für eine neue Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung im Niederspannungsnetz gilt grundsätzlich das §-14a-Modell. Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerbarkeit wird das Netzentgelt reduziert. Stromlieferpreis, Netzentgelt und Messkosten müssen getrennt verglichen werden.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

Schwelle

mehr als 4,2 kW

Netzanschlussleistung inklusive relevanter Zusatz- oder Notheizung.

Standard

Modul 1

Wird verwendet, wenn keine andere Modulauswahl erfolgt.

Modul 2

separater Zählpunkt

Netzentgelt-Arbeitspreis wird auf 40 % reduziert.

Modul 3

nur mit Modul 1

Zeitvariable Netzentgelte; intelligentes Messsystem erforderlich.

Wann § 14a für eine Wärmepumpe gilt

Die Bamberger Anschlussbedingungen erfassen Wärmepumpenheizungen einschließlich Zusatz- oder Notheizvorrichtungen, wenn die Netzanschlussleistung mehr als 4,2 kW beträgt und die Anlage unmittelbar oder mittelbar an die Niederspannung angeschlossen ist. Bei mehreren Wärmepumpen hinter demselben Netzanschluss wird die Leistung dieser Anlagengruppe zusammen betrachtet.

Für seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommene Anlagen gilt das neue Steuerungsmodell grundsätzlich. Der Netzbetreiber darf den Bezug bei einem festgestellten Engpass zeitweise begrenzen, aber nicht vollständig abschalten. Die technische Ausführung und eine mögliche Ausnahme müssen anhand der aktuellen Anschlussbedingungen bestätigt werden.

Die drei Netzentgeltmodule

ModulWirkungTechnische VoraussetzungWichtig
1Pauschale jährliche NetzentgeltreduzierungKein separater Zählpunkt allein für das Modul erforderlichDefault, wenn kein anderes Modul gewählt wird.
2Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 % reduziertSeparater Zählpunkt für die steuerbare AnlageZusätzliche Zähler- und Messkosten mitrechnen.
3Zeitvariable NetzentgeltstufenIntelligentes Messsystem; nur zusammen mit Modul 1Vorteil hängt davon ab, ob Verbrauch in günstige Zeitfenster verschoben wird.

Ein Wechsel zwischen Modul 1 und 2 ist möglich, aber nicht rückwirkend. Modul 3 ist nicht mit Modul 2 kombinierbar. Die Reduzierung wird über den Stromlieferanten in der Rechnung ausgewiesen; es entsteht kein zusätzlicher Energieliefervertrag mit dem Netzbetreiber.

Lokales Preisblatt Bamberg 2026

Das endgültige Preisblatt der Stadtwerke Bamberg trägt den Preisstand 1. Januar 2026 und den Dokumentstand 15.12.2025. Für Entnahmen ohne Leistungsmessung nennt es folgende Netzentgeltwerte:

PositionNettoBrutto laut Preisblatt
Modul 1: pauschale Reduktion110,05 € pro Jahr130,96 € pro Jahr
Normaler Netzentgelt-Arbeitspreis5,71 ct/kWh6,79 ct/kWh
Modul 2: reduzierter Arbeitspreis2,28 ct/kWh2,71 ct/kWh
Modul 3: Standard / Hochlast / Niedriglast5,71 / 6,63 / 2,28 ct/kWh6,79 / 7,89 / 2,71 ct/kWh

Diese Werte sind keine vollständigen Strompreise. Lieferenergie, Umlagen, Konzessionsabgabe, Messstellenbetrieb, mögliche Zusatztechnik und Vertragskosten können hinzukommen. Eine pauschale jährliche „Ersparnis“ wäre deshalb ohne individuellen Verbrauch und vollständiges Mess- und Tarifkonzept irreführend.

Modul 3 ist kein dynamischer Stromtarif

Modul 3 verändert zeitabhängig den Netzentgeltanteil. Ein dynamischer Stromtarif koppelt dagegen den Arbeitspreis des Energieliefervertrags an den Börsenpreis, der sich mehrmals täglich ändern kann. Für einen dynamischen Tarif ist ein intelligentes Messsystem erforderlich. Seit 2025 müssen Stromlieferanten solche Tarife anbieten, sie müssen aber nicht mit jedem Interessenten einen Vertrag schließen.

Ein dynamischer Tarif ist nicht automatisch günstiger. Relevant sind der verschiebbare Verbrauch, Preisrisiken, Vertragskosten, das Energiemanagement und die tatsächlichen Betriebszeiten der Wärmepumpe. Vergleichen Sie Modul und Liefervertrag deshalb getrennt.

Was für Anlagen vor 2024 gilt

Für Bestandsanlagen gelten unterschiedliche Übergänge. Eine vor 2024 in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtung mit bereits gewährtem reduziertem Netzentgelt wird nach den Bamberger Bedingungen grundsätzlich zum 1. Januar 2029 in das neue Modell überführt, sofern nicht früher gewechselt wird. Anlagen ohne bisherige Reduzierung können freiwillig wechseln. Ein solcher Wechsel in das neue Modell ist nach den Bedingungen nicht rückgängig zu machen.

Leiten Sie daraus keine automatische Tarif- oder Kostenwirkung ab. Lassen Sie den bisherigen Status der Marktlokation, das Messkonzept und die Folgen eines Wechsels schriftlich bestätigen.

Fragenliste für Netzbetreiber, Elektriker und Lieferant

  1. Wer ist an der konkreten Adresse Netzbetreiber und wer Messstellenbetreiber?
  2. Welche elektrische Netzanschlussleistung haben Wärmepumpe und Zusatzheizung zusammen?
  3. Wie wird die Steuerbarkeit technisch hergestellt und wer beauftragt Steuerbox beziehungsweise Messsystem?
  4. Ist Modul 1, 2 oder 1 plus 3 technisch abrechenbar?
  5. Welche einmaligen und laufenden Kosten entstehen für Zähler, Messstellenbetrieb, Steuertechnik und Umbau?
  6. Welcher vollständige Stromlieferpreis gilt zusätzlich zum Netzentgelt?
  7. Wie viel Verbrauch kann die Anlage ohne Komfort- oder Effizienzverlust verschieben?
  8. Ist eine Bestandsumstellung unwiderruflich und ab wann wird sie abgerechnet?

Neutraler nächster Schritt: Lassen Sie Anmeldung, Modulwahl, Messkonzept und Gesamtkosten schriftlich zusammentragen, bevor Sie einen Tarif oder Zählerumbau beauftragen. Für Technik und Förderung helfen die Seiten Wärmepumpe 2026 und Heizungstausch-Kosten; den lokalen Planungsstatus ordnet Heizung in Bamberg ein.

Häufige Fragen

Wann fällt eine Wärmepumpe unter § 14a EnWG?

Im neuen Modell werden Wärmepumpen einschließlich Zusatz- oder Notheizung erfasst, wenn ihre Netzanschlussleistung zusammen mehr als 4,2 kW beträgt, sie in Niederspannung angeschlossen und seit 01.01.2024 in Betrieb genommen werden. Ausnahmen und Bestandsfälle sind separat zu prüfen.

Wird eine steuerbare Wärmepumpe bei einem Netzengpass komplett abgeschaltet?

Nein. Die Bamberger Anschlussbedingungen sehen grundsätzlich einen netzwirksamen Mindestleistungsbezug vor. Bei Direktansteuerung sind es regelmäßig 4,2 kW; für Wärmepumpen über 11 kW gelten die in den Bedingungen beschriebenen Berechnungsregeln.

Was unterscheidet Modul 1, Modul 2 und Modul 3?

Modul 1 ist eine pauschale Netzentgeltreduzierung. Modul 2 reduziert den Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 % und benötigt einen separaten Zählpunkt. Modul 3 ergänzt Modul 1 um zeitvariable Netzentgelte und setzt ein intelligentes Messsystem voraus.

Ist Modul 3 dasselbe wie ein dynamischer Stromtarif?

Nein. Modul 3 verändert zeitabhängig den Netzentgeltanteil. Ein dynamischer Stromtarif koppelt den Arbeitspreis des Liefervertrags an Börsenpreise. Beide Modelle können unterschiedliche Voraussetzungen, Kosten und Risiken haben.

Welches §-14a-Modul ist für meine Wärmepumpe am günstigsten?

Das lässt sich ohne Messkonzept, Jahresverbrauch, Lastverschiebung, Zähler- und Messkosten sowie Liefervertrag nicht seriös pauschal beantworten. Vergleichen Sie die vollständigen jährlichen Kosten und lassen Sie Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferant die Umsetzbarkeit bestätigen.

Amtliche Quellen und Gültigkeitsstand

Gültigkeitsstand: 27.07.2026. Neu prüfen bei einer BNetzA-Festlegung, geänderten Anschlussbedingungen, neuem Preisblatt oder geändertem Mess- beziehungsweise Liefervertrag. Keine Aussage auf dieser Seite ersetzt die Bestätigung für eine konkrete Marktlokation.

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